Wer vor 10 Jahren die Vorstellung geäußert hätte, daß Länder aus Mittel- und Osteuropa der Europäischen Union (EU) beitreten könnten, wäre sicher als Phantast bezeichnet worden. Heute ist die Erweiterung der EU eine Kernfrage europäischer Politik. Die Osterweiterung der EU hat politische Priorität, weil sie Stabilität sichert. Der polnische Präsident Aleksander Kwasniewski hat diesen Sachverhalt im September 1999 während einer Rede in Berlin wie folgt gekennzeichnet: "Infolge der Integrationsprozesse wird die Sphäre der Stabilität, des Einverständnisses und der gegenseitigen Zusammenarbeit erweitert. Im westlichen Europa, darunter auch Deutschland, werden oftmals Integrationskosten angesprochen. Man spricht allerdings nicht über die Kosten der Unterlassung der Integration; diese hätten jedoch auch die Einwohner des westlichen Teils unseres Kontinents zu tragen. Westeuropa kann entweder wirtschaftliche Stabilität, soziale Gerechtigkeit, Frieden und Demokratie exportieren oder aber Instabilität, Unruhe und Gewalt importieren."
Schon die Väter der Europäischen Gemeinschaft strebten das gemeinsame Handeln aller Europäer an. Bereits im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet wurde, wird im ersten Absatz der Präambel der feste Willen unterstrichen, "...die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen...". Auch im Vertrag über die Europäische Union, unterzeichnet am 7. Februar 1992 in Maastricht, wird dieses Anliegen wiederum im ersten Absatz der Präambel aufgegriffen, wenn es dort heißt: "Entschlossen, den mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften eingeleiteten Prozeß der europäischen Integration auf eine neue Stufe zu heben...". In der Fassung dieses Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 wurde diese Feststellung wörtlich und wiederum als erster Punkt übernommen. Aus diesen grundsätzlichen, völkerrechtlich verbindlichen Feststellungen ergibt sich, daß die Aufnahme neuer Mitglieder zum Selbstverständnis der EU gehört und prinzipiell nicht politischem Kalkül geopfert werden darf.
Aber die Erweiterung der EU ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine moralische Verpflichtung. Erst mit der Erweiterung der EU können die berechtigten Erwartungen erfüllt werden, die mit den gravierenden politischen Veränderungen seit 1989 in Mittel- und Osteuropa geweckt wurden. Gerade in Deutschland sollte dafür Verständnis vorhanden sein, waren doch die Veränderungen hierzulande nicht denkbar, ohne das Vorbild der Solidarnos- Bewegung und die erste Massenflucht im Sommer 1989 in Ungarn wäre nicht vorstellbar ohne die vorangegangene Reformpolitik.
Neben den rechtlichen und moralischen Gründen ist die Erweiterung auch ein Gebot der politischen Vernunft - das gilt für die gegenwärtigen Mitglieder, wie für die Kandidaten. Denn schon die Chance zur Mitgliedschaft eröffnet beiden Seiten wirtschaftliche und politische Perspektiven und trägt dadurch zur Erhaltung und Festigung von Stabilität bei. Umgekehrt könnte Perspektivlosigkeit sehr leicht zu Instabilität und Konflikten führen. So ist bezeichnend, daß keines der Kandidatenländer seit der Antragstellung in krisenhafte Zuspitzungen oder Konflikte verwickelt wurde. Daß das keinesfalls eine Selbstverständlichkeit ist, zeigen die tragischen Ereignisse der letzten Jahre in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo.
Die Erweiterung setzt Anpassung von beiden Seiten voraus. Die EG wurde ursprünglich von sechs Ländern gegründet, jetzt sind es 15 und bald werden es mehr als 20 sein. Es dürfte klar sein, daß Entscheidungswege und Kompetenzzuordnungen, die für die Zusammenarbeit von sechs Ländern ausreichten, zunehmend schwieriger zu handhaben sind, wenn sich ihre Zahl verdoppelt oder vervierfacht. Die notwendigen inneren Reformen der EU, wie z.B. die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen, verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch das Europäische Parlament, oder die Begrenzung der Zahl der Kommissare, werden häufig unter dem Begriff "Vertiefung" zusammengefaßt. Zwischen der Vertiefung und der Erweiterung besteht eine enge wechselseitige Beziehung, gelegentlich wird auch von "parallelen" Vorgängen gesprochen, wobei damit ihre Gleichzeitigkeit und Gleichrangigkeit angedeutet werden soll. Die EU muß auch während und nach der Erweiterung demokratisch, transparent, und handlungsfähig sein.
Hinsichtlich der notwendigen Anpassungen an die Verhältnisse in der EU gelten für alle Beitrittskandidaten die sogenannten Kriterien von Kopenhagen, die während der dortigen Tagung des Europäischen Rates im Jahre 1993 formuliert wurden.
Die erste Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist, daß der Beitrittskandidat "eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben (muß)".
Die weitgehende Einhaltung dieses Kriteriums ist wohl die bedeutendste Leistung der Beitrittskandidaten. Wenn man bedenkt, welche wirtschaftlichen Schwierigkeiten bestehen und fortdauern, welche Unsicherheiten und Vorbehalte in der Bevölkerung hinsichtlich eines EU-Beitritts existieren, welche sozialen Brüche verkraftet werden mußten, welche Komplikationen mit der Aufgabe des totalitären kommunistischen Herrschaftsanspruches verbunden waren, ist die Einhaltung demokratischer Normen und Strukturen keinesfalls selbstverständlich. Lediglich in der Slowakei kam es während der Regierungszeit Präsident Meciars zu zeitweiligen Einschränkungen rechtsstaatlicher Gepflogenheiten, aber auch hier erfolgte eine Korrektur durch Neuwahlen.
So positiv die Erfüllung des ersten Kopenhagen-Kriteriums gesehen werden muß, so problematisch ist die notwendige Anpassung im wirtschaftlichen Bereich, die "eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten" erfordert. Dieses Kriterium wird noch von keinem Beitrittskandidaten erfüllt.
Das dritte Kriterium von Kopenhagen, "die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen (zu) übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen (zu) machen" wird verkürzt auch als Übernahme des acquis communautaire bezeichnet. Die jüngsten Verhandlungen zu diesem Problemkreis machten den Beteiligten beider Seiten die hohe Regelungsdichte gesetzlicher Normen in der EU deutlich. Vielfach ergab die Überprüfung der Anwendbarkeit der über 20.000 Vorschriften, daß etliche überholt und verzichtbar sind. Durch das Beitrittsverfahren werden somit auch Vereinfachungen innerhalb der EU gefördert und beschleunigt.
Insgesamt sind die bisherigen Vorbereitungen zur Erweiterung der EU als erfolgreich zu bewerten. Nach den revolutionären Veränderungen der Jahre 1989/90, die mit der Selbständigkeit der baltischen Staaten 1991 einen gewissen Abschluß fanden, gelang es innerhalb weniger Jahre, allen Staaten, die das wünschten, eine vertraglich gesicherte Perspektive zu eröffnen. Schon 1995 waren alle gegenwärtig gültigen Assoziierungsverträge zur Vorbereitung einer künftigen Mitgliedschaft sowie Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion abgeschlossen.
1998 begannen die Beitrittsverhandlungen mit Polen und Estland und es ist zu erwarten, daß die Verhandlungen mit Lettland und Litauen schon im nächsten Jahr eröffnet werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden also im Verlaufe eines Jahrzehnts - bis auf Rußland, das aber über das Partnerschaftsabkommen integriert ist - alle Ostseeanrainer Mitglieder der Europäischen Union sein.
Angeregt durch die Leitlinien der Europäischen Kommission für ein Konzept der EU für die Ostseeregion, haben die Europäischen Räte seit 1995 (Cannes) immer wieder ihre Unterstützung für die Entwicklung dieses Raumes betont. 1996 legte die Kommission der Konferenz der Staats- und Regierungschefs der Ostseestaaten in Visby eine Initiative für den Ostseeraum vor, die auf die bessere Nutzung und Verknüpfung bestehender Gemeinschaftsprogramme orientiert. Das Europäische Parlament war durch mehrere Berichte und Anfragen umfassend an diesen Prozessen beteiligt. Alle europäischen Institutionen haben also sorgfältig und kontinuierlich die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit gefördert.
Die Kooperation im Ostseeraum ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Einigungsprozesses, weil er spezifische Besonderheiten und Entwicklungs-potentiale aufweist. Von besonderem Gewicht sind z.B. die Chancen, auch Rußland in diesen Prozeß einzubeziehen. Die Beziehungen zu diesem wichtigen Partner müssen ausgebaut werden und es sind ihm umfassende Angebote für eine grenzüberschreitende regionale Kooperation zu unterbreiten.
Seit der Überwindung der totalitären kommunistischen Regimes in Mittel- und Osteuropa haben sowohl die Formen als auch die Inhalte der Zusammenarbeit im Ostseeraum sprunghaft zugenommen und es bildeten sich zahlreiche Organisationen und Initiativen, die zunehmend untereinander Kontakte aufnehmen und so ein immer dichteres Netzwerk aufbauen, z.B. der Verband der Ostseehandelskammern, der Baltische Städteverband, die Konferenz der Subregionen und regionale bzw. kommunale Gebietskörperschaften selbst. Das Instrumentarium der Kooperation ist also innerhalb weniger Jahre wesentlich vielfältiger und wirkungsvoller geworden.
Damit sind die politischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Raumes gegeben, in dem ca. 60 Millionen meist gut qualifizierte und hochmotivierte Menschen leben, der wirtschaftlich hochentwickelte Staaten ebenso umfaßt, wie Länder, die eine Phase tiefgreifender wirtschaftlicher und politischer Umgestaltung mit hoher Geschwindigkeit durchlaufen. Sehr vieles spricht dafür, daß diese Entwicklungspotentiale entscheidend dazu beitragen, daß der zirkumbaltische Raum zu einem dynamischen Wachstumszentrum von gesamteuropäischer Bedeutung wird.
Beispielhaft wurde in den letzten Jahren die grenzüberschreitende Kooperation im Rahmen der Euroregion "Pomerania" entwickelt. Diese Euroregion ist eine Kommunalgemeinschaft, die deutsche und polnische und seit Februar 1988 auch schwedische Gebiete miteinander verbindet. Sie knüpft an die historischen Beziehungen an und leistet insbesondere durch zahlreiche sehr bürgernahe Projekte einen wichtigen Beitrag zur europäischen Integration. Solche praktischen Beispiele der Zusammenarbeit sind auch deshalb wichtig, weil die gerade im Verhältnis zwischen Polen und Deutschland auf beiden Seiten noch vorhandenen Ängste und Vorbehalte so schrittweise abgebaut werden können. Gerade bei komplizierten und sensiblen Themen sollte nicht emotional reagiert, sondern nüchtern analysiert und differenziert betrachtet werden. Ängste in Deutschland vor billigen Arbeitskräften aus Polen relativieren sich schnell, wenn man berücksichtigt, wieviel deutsche Arbeitsplätze durch die Exportüberschüsse Deutschlands gegenüber Polen gesichert und geschaffen werden oder wenn man die Situation und den Arbeitskräftebedarf bei deutschen Gemüseanbauern oder Winzern betrachtet.
Gerade in Deutschland sollte verstärkt anerkannt werden, welche immensen Anstrengungen Polen in den letzten Jahren unternommen hat, um wichtige Strukturreformen durchzusetzen. Im Rahmen einer Verwaltungsreform wurde die Zahl der Wojewodschaften von 49 auf 16 verringert; eine Rentenreform wurde durchgesetzt, die die Höhe der Rente von den Beitragszahlungen abhängig macht sowie eine Gesundheitsreform, die das System der Krankenkassen einführt. Konsequent wurden strukturpolitische Hypotheken abgetragen z.B. in der Landwirtschaft, im Bergbau und in der Schwerindustrie. Trotzdem (oder vielleicht auch deswegen ?) konnte Polen beim Wirtschaftswachstum in den letzten Jahren europäische Spitzenwerte erzielen.
Die europäische Integration und die Erweiterung sind bereits eingeleitet und werden aller Voraussicht noch schneller und intensiver als gegenwärtig betrieben werden (müssen?). Mecklenburg-Vorpommern gelangt damit in eine völlig neue, chancenreichere Position - von einer Randlage in eine Zentrallage. Diese politischen Veränderungen können faktisch kaum beeinflußt werden und sollten als Rahmen für künftige Entwicklungen akzeptiert werden.
Die Zusammenarbeit insbesondere mit Polen und den baltischen Staaten dürfte trotz der z. Zt. noch vorhandenen Hindernisse und Komplikationen rasch zunehmen. Das internationale wirtschaftliche Interesse an diesen Ländern wächst rasant (auch wegen der weiter nach Osten reichenden Handels- und Wirtschaftsbeziehungen). Einheimische Betriebe sollten Kooperationsmöglichkeiten prüfen und ins Auge fassen. Eine abgestimmte Zusammenarbeit dürfte eine zweckmäßige Antwort auf die sicher kaum vermeidbare Konkurrenzsituation sein.
Die voraussichtlich von zunehmender Kooperation und Konkurrenz geprägten Beziehungen zwischen den Ostseeanrainerstaaten müssen wesentlich intensiver als bisher von den Kammern sowie von der Landes- und Bundesregierung begleitet werden. Mecklenburg-Vorpommern war zu Beginn der Neunziger Jahre bei diesem Prozeß führend. Gegenwärtig ist das Wirken Schleswig-Holsteins in vielen Bereichen beispielhaft, z.B. das aufeinander abgestimmte Vorgehen von Landesregierung, Banken und Kammern. Die Unterstützung der Betriebe, die sich in die internationale Kooperation einbringen wollen und können, muß schnell, unkompliziert und ausreichend sein, wenn sie objektive Nachteile, wie die noch geringe Erfahrung, Eigenkapitalschwäche u.ä., kompensieren soll. Die Zeit drängt, weil jetzt die Weichen für künftige Strukturen gestellt werden.