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www.freikon.de/stockhausen20041003.html Aufsätze: Familie Die Abtreibung und das Pensionsproblem Neunzehn Thesen: In Österreich (analog auch in Deutschland und in anderen Ländern der EU) gefährdet die hohe Zahl der Abtreibungen die Alterssicherungssysteme - Dies destabilisiert die Gesellschaft und hemmt das Wirtschaftswachstum - Der Staat sollte allen "Müttern wider Willen" das Angebot machen, ihnen ungewollte Kinder abzunehmen - Aufgrund der hohen Zahl adoptionswilliger Paare besteht keinerlei Risiko, daß die übernommenen Kinder in Waisenhäuser wandern, da fast alle jederzeit ohne Probleme vermittelbar sind - Notwendige neue Familien- und Bevölkerungspolitik 1. Die Wertung der Abtreibung ist primär ethischer Natur: Abtreibung ist die vorsätzliche Tötung bereits entstandenen Lebens. Die Schwere des Tötungsdelikts hängt vom Motiv ab. Im Falle des Vorliegens niedriger Motive ist Abtreibung Mord. Ihre Straffreiheit ist die Verbeugung vor einem unmenschlichen Zeitgeist, der "Spaß" und Nützlichkeitserwägungen über das Leben stellt. 2. Die ganze Unaufrichtigkeit der Debatte kommt in der Stellungnahme der deutschen "Ethikkommission" zum Ausdruck, die Stammzellenforschung mit der Begründung ablehnt, durch die Befruchtung der Eizelle sei ein Mensch entstanden, die Abtreibung bis zum vollendeten dritten Schwangerschaftsmonat aber mehrheitlich zumindest toleriert. "Gleich nach der Zeugung ein Mensch, aber dann bis zum Ende des dritten Monats seiner Existenz nicht mehr" - das entbehrt jeder Logik. 3. Dabei kann es für jeden, der den Film "Der stumme Schrei" gesehen hat (der den endoskopischen Mitschnitt einer Abtreibung zeigt), keinen Zweifel geben, daß der Fötus ein Mensch ist, der genau weiß, was ihm geschieht, sich mit den (wohlausgebildeten) Händen gegen den Tod wehrt und deutliche Zeichen des Schmerzes zeigt. Mithin also, daß Abtreibung die Tötung eines Menschen ist, die ebenso wenig strafrechtlich "entschuldbar" ist wie die Tötung eines 3-Jährigen, einer 20-Jährigen oder eines 85-Jährigen. 4. Dennoch hat der Null-Erfolg ethischer Argumente in einer Gesellschaft, die durch Verrohung, Materialismus, Areligiosität und schrankenlosen Hedonismus geprägt ist, gezeigt, daß eine Wende zum Schutz des ungeborenen Lebens auf dieser Argumentationsschiene nicht zu erreichen ist. Der Mensch von heute fühlt mit dem Portemonnaie, deshalb müssen sich zumindest auxiliäre Argumente gegen die Abtreibung an dieses "neue Gefühlszentrum" richten. 5. Die politische Szene in Österreich ist geprägt durch die Bemühungen der Opposition, der Bevölkerung vorzugaukeln, das Pensionsproblem sei eine Erfindung der "bösen ÖVP", die es benutze, um - aus anderen, ideologischen Gründen zum Nutzen der verhaßten "Reichen" gewollten - neoliberalen Sozialabbau zu motivieren, und bei ihr gäbe es keine nennenswerten Einbußen durch eine gleichwohl (wieso eigentlich dann?) nötige Reform des Pensionssystems. Die Lügenhaftigkeit dieser Demagogie wird zurzeit noch zu wenig erkannt. Note für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung: glatt "mangelhaft"! 6. In Wahrheit hat bekanntlich das Pensionsproblem seine Ursache in der Überalterung der Gesellschaft. Diese ist auf die höhere Lebenserwartung der Senioren einerseits und eine bei knapp 1,3 liegende Geburtenrate andererseits bedingt. Die sich öffnende Schere zwischen der Zahl der Pensionsempfänger und der Zahl der Beitragszahler muß auf kurz oder lang dazu führen, daß entweder die Empfänger massiven Einnahmeverlusten oder die Zahler massiven Ausgabeerhöhungen - beide also massiven Einkommensverlusten - gegenüberstehen. Die Regierung versucht, unter dem beschriebenen Sperrfeuer der Opposition, zwischen diesen Polen eine - gleichwohl bestenfalls vorläufige - Balance herzustellen. 7. Die Wirtschaftswissenschaft ist sich einig, daß eine niedrige Geburtenrate auch zu einer strikten Begrenzung des Wirtschaftswachstums führt und dadurch verhindert, daß ein Teil des Pensionszuwachses aus diesem Wachstum finanziert werden kann. Eine niedrige Geburtenrate nimmt also das Pensionssystem gleich von zwei Seiten "in die Zange". 8. Das Problem ist nicht durch Zuwanderung lösbar, was jedem sofort klar ist, der weiß, daß die Geburtenrate der EU-Beitrittsländer vom 1. Mai 2004 im Durchschnitt (einschließlich des "katholischen Polen") bei 1,2 liegt. Man müßte also schon zumindest auf der Suche nach Zuwanderern bis in die Türkei gehen. Doch selbst wenn sich die hiergegen mit guten Argumenten bestehenden Bedenken überwinden ließen, wäre der Erfolg nicht sicher, da etwa die Erfahrung zeigt, daß sich die in Deutschland lebenden Türken der zweiten Generation (geboren in Deutschland) dem generativen Verhalten der Deutschen anzupassen beginnen. 9. In Österreich wurden im Jahr 2003 rund 77.000 Kinder geboren; die Geburtenrate lag unter 1,3 Kindern pro Frau. 40 Prozent der steirischen Akademikerinnen - um ein markantes Beispiel zu nennen - bekommen gar keine Kinder. 10. Da - unglaublich - im ansonsten völlig überbürokratisierten Österreich keine Statistik der "legal" vorgenommenen Abtreibungen geführt werden darf (krasser hätte der Sieg der Abtreibungsbefürworter wohl kaum ausfallen können), ist die Zahl der Abtreibungen nicht bekannt. Die Schätzungen liegen bei 40.000 bis 80.000 oder 60.000 bis 120.000 pro Jahr. Man wird für die Zwecke dieser Diskussion davon ausgehen können, daß - ähnlich wie in Deutschland - etwa so viele Kinder abgetrieben wie geboren werden. 11. Seit der Einführung der Straffreiheit der Abtreibung bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsmonats vor drei Jahrzehnten hätte es demnach in Österreich rein rechnerisch 2,1 bis 2,5 Millionen Abtreibungen gegeben. Die tatsächlich zu erwartende Zahl liegt jedoch darunter, da in den ersten Jahren nach der Einführung der Straffreiheit von der "Lizenz zum Töten" in geringerem Maße Gebrauch gemacht worden sein dürfte. Doch von einer Gesamtzahl von rund eineinhalb Millionen Abtreibungen seit 1974 wird man wohl ausgehen müssen - für ein Acht-Millionen-Volk nicht wirklich wenig. 12. Rein rechnerisch ergäbe sich eine Geburtenrate von 2,6 - wenn es überhaupt keine Abtreibungen gäbe. Dieser Eckwert ist natürlich unrealistisch, denn selbst wenn die Abtreibung strafbewehrt verboten wäre, würden illegale Abtreibungen vorgenommen, und wahrscheinlich würden die Paare auch Verhütungsmaßnahmen vom Kondom bis zur Pille ernster nehmen. 13. Es darf jedoch mit einem ausreichenden Grad an Sicherheit angenommen werden, daß sich durch eine Wiedereinführung der Strafbewehrung oder - ersatzweise - die Einführung massiver Nachteile beim Pensionsanspruch (verbunden mit der Einführung der Registrierungspflicht, die bereits alleine zu einer Reduzierung der Abtreibungszahl führen würde), flankiert von positiv wirkenden Maßnahmen, die Zahl der Abtreibungen in Österreich um 40.000 pro Jahr verringern ließe. Hierdurch stiege die Geburtenrate auf knapp 2. Pensionsproblem: stark abnehmend! 14. Nachteile dürfen indessen nicht nur Frauen treffen, die abtreiben. Auch die Anstiftung zur Abtreibung (etwa die Ausübung massiven Drucks auf die Schwangere) ist moralisch verwerflich. 15. Positiv wirkende flankierende Maßnahmen müssen im materiellen wie im ideellen Bereich ansetzen. Im materiellen Bereich stehen vor allem eine weitere Erhöhung des Kindergelds, eine Verbesserung der Kinderbetreuungseinrichtungen und eine weitere Erhöhung der Anrechnung berufsfreier Jahre "daheim gebliebener" Elternteile zur Diskussion. Zu bedenken ist allerdings, daß Österreich im internationalen Vergleich bereits an der Spitze der Kindergeldzahlungen liegt (ohne nennenswerte Auswirkung auf die Geburtenrate), daß der Regierungsentwurf zur Pensionsharmonisierung - entgegenlautenden Behauptungen der Opposition zum Trotz - bereits eine spürbare Verbesserung der Anrechnung von Baby- und Erziehungsjahren vorsieht, und daß in der DDR (wie man die neuen Bundesländer nach den Wahlen am 19. September 2004 ja wohl wieder nennen muß) die Geburtenrate trotz reichlich vorhandener Betreuungseinrichtungen nur 0,9 beträgt. 16. Eine neue materiell wirkende Maßnahme wäre die finanzielle/pensionsrechtliche Förderung der "Adoptionsfreigabe statt Abtreibung". Diese hätte einherzugehen mit einer massiven Aufwertung der Stellung der nichtehelichen Mutter in der Gesellschaft und der Bekämpfung des Vorurteils, daß nur "Rabenmütter" es über sich bringen können, ihr Kind zur Adoption freizugeben (während die Abtreibung als "normal" angesehen wird). 17. Vor allem aber muß der Staat allen "Müttern wider Willen" das Angebot machen, ihnen auf erstes Anfordern ihr ungewolltes Kind abzunehmen. Aufgrund der hohen Zahl adoptionswilliger Paare besteht keinerlei Risiko, daß die übernommenen Kinder in die Waisenhäuser wandern, da alle - zumindest die überwältigende Mehrzahl der gesunden Kinder - jederzeit ohne Probleme vermittelbar sind. "Babyklappe" und "anonyme Geburt" sind bereits Ansätze in dieser Richtung. 18. Hieraus leitet sich folgender Forderungskatalog ab:
19. Im Grunde wäre eine Aufhebung der Straffreiheit der Abtreibung wünschenswert (und logisch, da ja auch Kindesmord bestraft wird), wenn sich diese politisch durchsetzen ließe. Aber dafür steckt wohl der Karren des österreichischen Pensionssystems noch nicht tief genug im Dreck. Allerdings wird sich Österreich auf die Dauer klar werden müssen, ob es wirklich zu Nutz und Frommen der Spaßgesellschaft in die Unfinanzierbarkeit aller Sozialsysteme und in die größten Verteilungskämpfe aller Zeiten segeln will! |